Das Umweltentlastungsprogramm.

 

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Konzentrierte Förderung von Umweltschutzinvestitionen

Die Verbesserung der Umweltsituation in Berlin wird durch das Umweltentlastungsprogramm (UEP) der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gefördert. Das UEP bündelt die bewährten Förderelemente früherer Berliner Umweltschutz-Förderprogramme und schafft somit Fördertransparenz und -effizienz.

Ziele der umweltorientierten Förderpolitik sind:

  • Die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch bei gleichzeitiger Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen
  • Die Verbesserung der Umweltsituation in Berlin durch betriebliche Umweltförderung
  • Die umwelttechnische Modernisierung der städtischen Infrastruktur und die sozialökologische Stadtentwicklung
  • Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutz

Mit der fachlich-administrativen Umsetzung des UEP ist die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH beauftragt.

Was kann gefördert werden?

  1. Betriebliche Umweltmanagementsysteme, Stoffstrommanagement, Qualitäts- und Sicherheitsmanagement, Öko-Controlling und Umwelt-Auditing.
    Beispielsweise: Integrierte Managementsysteme, betriebliche Umweltinformationssysteme, Umwelt-Audit nach EMAS 1 (2), Umweltmanagementsysteme.
    (Förderung max. 30 - 50 %; höchstens 75.000 Euro)
     
  2. Umweltentlastende Stadtentwicklungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung der Umweltqualität in problembehafteten Stadtquartieren und/oder zur Integration von Beschäftigungs- und Umweltinitiativen beitragen.
    Beispiel: Sanierung einer Kultur- und Weiterbildungseinrichtung - ein denkmalgeschütztes Gewerbegebäude - im Niedrigenergiestandard.
    (Förderung max. 90 %; nur öffentliche oder gemeinnützige Träger)
     
  3. Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau von Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Naherholungsgebieten.
    Beispielprojekt eines Vorläuferprogramms: nachhaltige Sanierung von Rieselfeldflächen - Wiederherstellung von Naherholungsflächen.
    (Förderung max. 90 %; nur öffentliche oder gemeinnützige Träger)

  4. Umweltentlastende Infrastrukturvorhaben.
    Beispielsweise die ökolog. Sanierung von Industrie- und Gewerbegelände sowie von Wasserstraßen und Häfen, die umweltentlastende Errichtung und Modernisierung von Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Energie und Wasser, zur Entsorgung von Abwasser und Abfall, zur Wiederverwertung von Reststoffen und zur Verbesserung der Luftgüte und des Klimaschutzes sowie die energetische Sanierung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
    (nicht begrenzt; nur öffentliche oder gemeinnützige Träger)

Wer? Antragsberechtigt sind:

  1. rechtlich selbständige Unternehmen und Betriebe
  2. öffentliche Einrichtungen
  3. eingetragene Vereine
  4. gemeinnützige Institutionen

Es werden Zuschüsse gewährt. Im Falle von umweltentlastenden Stadtentwicklungsmaßnahmen und bei Infrastrukturvorhaben können nur öffentliche Einrichtungen und Institutionen ohne Erwerbscharakter (zum Beispiel gemeinnützige Vereine) unterstützt werden. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurden.

Wie?

  • Über die Gewährung der Förderung entscheidet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf Basis einer Förderempfehlung des Programmträgers
  • Die konkrete Förderquote wird in einer Einzelfallentscheidung nach Maßgabe des Umweltentlastungseffektes festgelegt.
  • Der Förderantrag ist schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular zu stellen. Es wird empfohlen - vorab auf Basis einer Projektskizze - ein Beratungsgespräch mit dem Projektträger (B.&S.U.mbH) zu führen

Laufzeit (Mittelbindung)

  1. Ziel-1-Übergangsgebiete und Ziel-2-Übergangsgebiete:
    2000 - 2005
  2. Ziel-2-Gebiete: 2000 - 2006

Förderanträge können voraussichtlich bis Juni 2005 für die Ziel-1- und Ziel-2-Übergangsgebiete und bis Juni 2006 für das Ziel-2-Gebiet gestellt werden.

Kontakt

B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Frau Kraushaar, Tel.: 030/390 42-72
Herr Hainbach, Tel.: 030/390 42-26
Saarbrücker Str. 38a
10405 Berlin

Tel: 030/ 390 42-0
e-mail: info@uep-berlin.de

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Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz