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Konzentrierte Förderung von Umweltschutzinvestitionen
Die Verbesserung der Umweltsituation in Berlin wird
durch das Umweltentlastungsprogramm (UEP) der Berliner Senatsverwaltung
für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gefördert. Das UEP bündelt die bewährten Förderelemente
früherer Berliner Umweltschutz-Förderprogramme und schafft somit
Fördertransparenz und -effizienz.
Ziele der umweltorientierten Förderpolitik sind:
- Die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch
bei gleichzeitiger Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen
- Die Verbesserung der Umweltsituation in Berlin durch betriebliche
Umweltförderung
- Die umwelttechnische Modernisierung der städtischen Infrastruktur
und die sozialökologische Stadtentwicklung
- Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutz
Mit der fachlich-administrativen Umsetzung des UEP ist die B.&S.U.
Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH beauftragt. Was kann gefördert werden?
- Betriebliche Umweltmanagementsysteme, Stoffstrommanagement,
Qualitäts- und Sicherheitsmanagement, Öko-Controlling und Umwelt-Auditing.
Beispielsweise: Integrierte Managementsysteme, betriebliche
Umweltinformationssysteme, Umwelt-Audit nach EMAS 1 (2), Umweltmanagementsysteme.
(Förderung max. 30 - 50 %; höchstens 75.000 Euro)
- Umweltentlastende Stadtentwicklungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung
der Umweltqualität in problembehafteten Stadtquartieren und/oder
zur Integration von Beschäftigungs- und Umweltinitiativen beitragen.
Beispiel: Sanierung einer Kultur- und Weiterbildungseinrichtung
- ein denkmalgeschütztes Gewerbegebäude - im Niedrigenergiestandard.
(Förderung max. 90 %; nur öffentliche oder gemeinnützige Träger)
- Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau von Naturschutz-, Landschaftsschutz-
und Naherholungsgebieten.
Beispielprojekt eines Vorläuferprogramms: nachhaltige
Sanierung von Rieselfeldflächen - Wiederherstellung von Naherholungsflächen.
(Förderung max. 90 %; nur öffentliche oder gemeinnützige Träger)
- Umweltentlastende Infrastrukturvorhaben.
Beispielsweise die ökolog. Sanierung von Industrie- und
Gewerbegelände sowie von Wasserstraßen und Häfen, die umweltentlastende
Errichtung und Modernisierung von Einrichtungen und Anlagen
zur
Versorgung mit Energie und Wasser, zur Entsorgung von Abwasser
und Abfall, zur Wiederverwertung von Reststoffen und zur Verbesserung
der Luftgüte und des Klimaschutzes sowie die energetische Sanierung
von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen
(nicht begrenzt; nur öffentliche oder gemeinnützige Träger)
Wer? Antragsberechtigt sind:
- rechtlich selbständige Unternehmen und Betriebe
- öffentliche Einrichtungen
- eingetragene Vereine
- gemeinnützige Institutionen
Es werden Zuschüsse gewährt. Im Falle
von umweltentlastenden Stadtentwicklungsmaßnahmen und bei Infrastrukturvorhaben
können nur öffentliche
Einrichtungen und Institutionen ohne Erwerbscharakter (zum Beispiel
gemeinnützige Vereine) unterstützt werden.
Es können nur solche Projekte gefördert werden, die zum Zeitpunkt
der Bewilligung noch nicht begonnen wurden.
Wie?
- Über die Gewährung der Förderung entscheidet die Senatsverwaltung
für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf Basis einer Förderempfehlung des Programmträgers
- Die konkrete Förderquote wird in einer Einzelfallentscheidung
nach Maßgabe des Umweltentlastungseffektes festgelegt.
- Der Förderantrag ist schriftlich auf dem dafür vorgesehenen
Antragsformular zu stellen. Es wird empfohlen - vorab auf Basis
einer Projektskizze - ein Beratungsgespräch mit dem Projektträger
(B.&S.U.mbH) zu führen
Laufzeit (Mittelbindung)
- Ziel-1-Übergangsgebiete und Ziel-2-Übergangsgebiete:
2000 - 2005
- Ziel-2-Gebiete: 2000 - 2006
Förderanträge können voraussichtlich
bis Juni 2005 für die Ziel-1- und Ziel-2-Übergangsgebiete und
bis Juni 2006 für das Ziel-2-Gebiet gestellt werden.
Kontakt
B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Frau Kraushaar, Tel.: 030/390 42-72
Herr Hainbach, Tel.: 030/390 42-26
Saarbrücker Str. 38a
10405 Berlin
Tel: 030/ 390 42-0
e-mail: info@uep-berlin.de
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kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) |
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